
Die Kurse des ÖIF richten sich primär an Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte sowie auch an Asylwerberinnen und -werber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit und ukrainische Vertriebene.
Im Einzelnen können für die verschiedenen vom ÖIF angebotenen Kurse jeweils andere oder auch speziellere Teilnahmevoraussetzungen bestehen. In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie genauer darüber, welche Teilnahmevoraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, um einen bestimmten Kurs besuchen zu dürfen.
1. Online-Lerneinheiten
Der ÖIF bietet täglich ein breites Online-Kursangebot zum Deutschlernen: kostenlos, ortsunabhängig und in Echtzeit. Auf www.sprachportal.at/onlinekurse steht eine breite Palette an täglichen Online-Deutschkursen für Einsteigerinnen und Einsteiger und auch für fortgeschrittene Deutschlernende zur Verfügung. Von Montag bis Freitag sowie an Samstagen finden Kurse auf den Sprachniveaus A1-B2 statt, an denen man kostenfrei und ohne Anmeldung per Computer, Tablet oder Handy teilnehmen kann. Besonders an berufstätige Zuwanderinnen und Zuwanderer richten sich eigene berufsspezifische Online-Deutschkurse, welche sowohl Anfängerinnen und Anfänger als auch fortgeschrittenen Deutschlernenden zur Verfügung stehen. Der ÖIF bietet in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Wien (WKW) ein kostenloses Angebot fachspezifischer Online-Deutschkurse zum Berufsfeld Gastronomie, Hotellerie und Tourismus und zum Berufsfeld Lebensmittelhandel an.
Zudem haben Interessierte freitags die Möglichkeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten. In Prüfungsvorbereitungskursen werden gemeinsam mit einer Lehrkraft die Prüfungsmodalitäten besprochen.
Über www.sprachportal.at/deutsch-lernen kommen Sie zum aktuellen Online-Kursangebot.
2. Geförderte Deutschkurse
Der ÖIF stellt laut Integrationsgesetz (IntG) Deutschkurse von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie ukrainische Vertriebene zur Verfügung. Die Deutschkurse umfassen auch Inhalte zum Werte- und Orientierungswissen. Alle Kurse ab dem A2-Niveau enden mit einer ÖIF-Prüfung. Bei Interesse melden Sie sich telefonisch bei dem Integrationszentrum in Ihrer Nähe.
3. Berufssprachenkurse (Pflege)
Ergänzend dazu bietet der ÖIF Personen mit nichtdeutscher Muttersprache mit Interesse an einer Ausbildung im Pflege- und Betreuungsbereich das Programm „Migrants care“ an. Neben fachspezifischen Informationen und individueller Beratung bietet das Programm Vorbereitungskurse zur Verbesserung der deutschen Sprache an und vermittelt den Teilnehmer/innen eine Ausbildungsstelle. Projektträger sind die Volkshilfe, das Hilfswerk, Caritas, die Diakonie und Rotes Kreuz. Das Projekt wird durch das Bundeskanzleramt (BKA) finanziert, der fachspezifische Deutschkurs im Projekt „migrants care“ wird vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt.
4. Freiwillige Lerngruppen
Mit dem Angebot "Treffpunkt Deutsch" unterstützt der ÖIF Deutschlernende in Form von Lerngruppen mit dem Schwerpunkt „Konversation“. Deutschlernende können ihre Deutschkenntnisse begleitend zu regulären Deutschkursen oder zur Überbrückung der Zeit bis zum Kursstart weiter vertiefen bzw. festigen. Die Konversationsstunden umfassen alle sprachlichen Niveaustufen von A1 bis B2. Für Menschen, die ganz am Beginn des Sprachlernens stehen, wird vereinzelt auch Buchstabentraining angeboten. Abgehalten werden diese Einheiten von qualifizierten Ehrenamtlichen.
In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie über das aktuelle ÖIF-Kursangebot.
Zertifizierte Kursinstitute bieten Integrations- und Vorbereitungskurse für Prüfungen an, der ÖIF bietet Integrationsprüfungen auf den Niveaus A1 – B1 an.
In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie über etwaige Kurskosten. Bitte erkundigen Sie sich im Rahmen Ihres Einstufungsgesprächs über entsprechende Fördermöglichkeiten.
Das ÖSTERREICH INSTITUT bietet Deutschkurse an folgenden Standorten an:
Belgrad: https://www.beograd-oesterreichinstitut.rs
Bratislava: https://www.bratislava.oesterreichinstitut.sk
Brünn: https://www.brno.oesterreichinstitut.cz
Budapest: https://www.budapest.oesterreichinstitut.hu
Krakau: http://www.krakow.oei.org.pl
Moskau: https//:www.oesterreichinstitut.ru
Rom: https://www.roma.oesterreichinstitut.it
Sarajevo: http://www.oei.ba
Warschau: http://www.warszawa.oei.org.pl
Wrocław: http://www.wroclaw.oei.org.pl
An allen diesen Standorten bietet das ÖSTERREICH INSTITUT auch ÖSD-Prüfungen auf allen sprachlichen Niveaustufen an.
Da sich der Zuständigkeitsbereich des ÖSTERREICH INSTITUTS diesbezüglich nur auf das jeweilige Gebiet außerhalb Österreichs bezieht, werden in Österreich selbst keine Kurse angeboten.
Sie finden hier alle Informationen zu den Prüfungen des ÖIF.
Wenn Sie die Prüfungen bei einem zertifizierten Kursinstitut ablegen möchten, erkunden Sie sich direkt beim jeweiligen Institut nach den Preisen.
Die Prüfungen des ÖIF können beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen (z.B. nur der Subtest Schreiben oder Sprechen oder nur Werte- und Orientierungswissen) ist nicht zulässig. Sie dürfen allerdings sofort zu einer weiteren Prüfung antreten; es gibt keinen zeitlichen Mindestabstand zwischen den Prüfungsterminen. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Institut möglicherweise für jede Prüfungswiederholung eine Gebühr von Ihnen verlangt.
Hier finden Sie Modell- und Übungstests zur Prüfungsvorbereitung.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Integrationskurs im Ausmaß von 300 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit, keine Kurse oder Kurse mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die zertifizierten Kursinstitute bieten zu diesem Zweck verschiedene Module auf unterschiedlichen Sprachniveaus an. Als IV-pflichtige Person sind Sie nur verpflichtet, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Dafür müssen Sie nur ein anerkanntes Prüfungszeugnis vorlegen (Zeugnis zur Integrationsprüfung auf mind. A2-Niveau).
Duplikate von Bundesgutscheinen werden vom ÖIF ausgestellt. Dazu benötigen wir eine polizeiliche Verlustanzeige und eine Bestätigung der Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft), dass der verlorene Gutschein ausgestellt wurde (z.B. in Form einer Kopie des Gutschein-Durchschlags). Senden Sie diese beiden Bestätigungen eingeschrieben per Post an den
Österreichischen Integrationsfonds
Team Integrationsvereinbarung
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien
Für die Ausstellung eines Gutscheinduplikats wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,-- erhoben. Nach Einzahlung der Rechnung wird das Duplikat des Gutscheins per Post an die dem ÖIF bekanntgegebene Adresse verschickt.
Wenn Ihnen für die Erfüllung des Moduls 1 der IV Aufschub gewährt wird, wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert.
WICHTIG: Sie müssen den Antrag auf Aufschub zur Erfüllung der IV stellen, solange der Gutschein noch gültig ist. Wichtig ist auch, dass die Behörde noch vor Ablauf des Gutscheins einen positiven Bescheid erlässt. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Aufschub rechtzeitig beantragen, da die Behörde bis zu sechs Monate Zeit hat, den Bescheid zu erlassen.
Die Behörde - also das Magistrat (Stadt) oder die Bezirkshauptmannschaft (Land) – kann unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände mittels Bescheids einen Aufschub für die Erfüllung der IV gewähren: Persönliche Lebensumstände sind z.B.:
Der Aufschub kann jeweils für höchstens ein Jahr erteilt werden. Dadurch wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert (siehe oben).
Wenn Sie einen zertifizierten Integrationskurs zu mindestens 75% besucht und innerhalb von 18 Monaten nach der Gutschein-Ausstellung erfolgreich auf A2-Niveau mittels ÖIF-Prüfung (Integrationsprüfung A2 oder höher) abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Förderung im Ausmaß von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch EUR 750,--.
Bei Kosten bis EUR 5,-- pro Kurseinheit werden 50 Prozent der Kosten übernommen. Bei Kosten über EUR 5,-- pro Kurseinheit werden pro Kurseinheit EUR 2,50 übernommen, maximal jedoch in der Höhe von EUR 750,-- für 300 Kurseinheiten.
Migrantinnen und Migranten können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins für den Besuch von Integrationskursen (Modul 1) bei einem zertifizierten Kursinstitut erhalten. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein unter bestimmten Umständen an sogenannte Familienangehörige aus. Familienangehörige sind Ehepartnerinnen und -partner oder minderjährige unverheiratete Kinder von Österreicherinnen und Österreichern, Schweizerinnen und Schweizern, EWR-Bürgerinnen und -Bürgern und Drittstaatsangehörigen mit längerem Aufenthaltstitel (z.B. Daueraufenthalt EU, Niederlassungsbewilligung, Asylberechtigter…).
Unmündige Minderjährige: Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zwei Jahre, nachdem der Aufenthaltstitel erteilt wurde, noch unmündig, also unter 14 Jahre alt sind.
Personen, denen aufgrund ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands die Erfüllung nicht zugemutet werden kann: Hier ist ein amtsärztliches Gutachten auf eigene Kosten bei der Behörde vorzulegen.
Personen, die schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten soll. Diese Erklärung enthält den unwiderruflichen Verzicht auf die Stellung eines weiteren Verlängerungsantrags nach dem ersten Verlängerungsantrag.
Für Modul 1 (befristete Aufenthaltstitel) sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich. Für Migrantinnen und Migranten, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle, geförderte Integrationskurse. Der Besuch von Integrationskursen ist allerdings nicht verpflichtend.
Für Modul 2 (Daueraufenthalt EU oder österreichische Staatsbürgerschaft) sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie vertiefte Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich.
Drittstaatsangehörige, die nach dem 01.10.2017 einen der folgenden Aufenthaltstitel erhalten haben, müssen Modul 1 der IV binnen zwei Jahren ab Erhalt des Aufenthaltstitels erfüllen:
- Rot-Weiß-Rot-Karte (mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte ist das Modul 1 bereits ex lege erfüllt)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Sämtliche Erfüllungsmöglichkeiten des Moduls 1 der IV finden sich in § 9 Abs. 4 Integrationsgesetz.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen befasst sich mit der Beurteilung von Lernfortschritten in einer Fremdsprache. Er erklärt dabei, was gelernt werden soll, um sich in einer Sprache erfolgreich verständigen zu können.
Es gibt 3 Kompetenzlevels, die in 6 verschiedene Niveaustufen unterteilt werden.
A: Elementare Sprachverwendung
A1: Anfänger
A2: Grundlegende Kenntnisse
B: Selbstständige Sprachverwendung
B1: Fortgeschrittene Sprachverwendung
B2: Selbstständige Sprachverwendung
C: Kompetente Sprachverwendung
C1: Fachkundige Sprachkenntnisse
C2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse
Auf dem A1-Niveau können die Lernenden vertraute, alltägliche Redewendungen und sehr einfache Sätze verstehen und anwenden. Sie haben gelernt sich und andere vorzustellen und anderen Leuten einfache Fragen ihrer Person betreffend zu stellen und auch auf Fragen zu antworten.
Auf dem A2-Niveau können die Lernenden Sätze und häufig verwendete Ausdrücke verstehen, die ihnen jedoch vertraut sind und mit ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zusammenhängen. Das heißt, dass sich die Lernenden über vertraute Themen (Familie, Einkaufen, Arbeit) in einfachen, alltäglichen Situationen verständigen und mit elementaren Mitteln die eigene Person und ihre unmittelbare Umgebung beschreiben können.
Auf dem B1-Niveau können die Lernenden bereits die Hauptpunkte aus vertrauten Lebensbereichen verstehen (z.B.: Schule, Berufswelt, Familie, Freizeit etc.). Die Lernenden können auf diesem Sprachniveau alltägliche Reisesituationen gut bewältigen. Sie können nun zusammenhängend über vertraute und persönliche Interessensgebiete sprechen, diese beschreiben und auch ihre Meinungen kurz begründen und erklären.
Auf dem B2-Niveau können die Lernenden bereits die Hauptinhalte komplexer Texte zu abstrakten Themen verstehen. Auch im eigenen Fachgebiet können sich die Lernenden zurechtfinden, darüber hinaus ihre eigenen Standpunkte erläutern und auch die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Sie können sich spontan und fließend verständigen, so dass auch ein Gespräch mit Muttersprachlern mühelos funktioniert.
Auf dem C1-Niveau können sich die Lernenden bereits über komplexe Sachverhalteklar, strukturiert und ausführlich äußern. Einzelne Punkte können sie angemessen miteinander verknüpfen. Sie können anspruchsvolle, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Auch in spontanen Sprechsituationen können sie sich fließend ausdrücken. Sprache können sie flexibel und wirksam gebrauchen, egal in welchen Kontexten.
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