Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

Der Österreichische Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und Migrant/innen (ÖIF) ist bemüht, die Website mit der URL sprachportal.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Bei einigen Bildern und Grafiken fehlt der Alternativtext, z.B. Social Media Elemente, oder bei den Pfeilen (WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
Es gibt noch Probleme bei der Tastaturbedienung, dem Fokusmanagement und der der Tastatur-Reihenfolge (WCAG 2.1.1 Tastatur, WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge und WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar), z.B. die Fokusreihenfolge beim Popup der Cookie Meldung, die Sprachweiche hat keinen Fokus, Untermenüpunkte und das mobile Menü färben sich zwar rot, haben aber keinen Fokusrahmen (WCAG 1.4.1 Benutzung von Farbe) und der Pfeil im Slider ist nicht tastaturbedienbar und hat keinen Fokus. Nach dem Aufrufen der Website springt der Fokus gleich zum unteren Suchfeld und nicht in den Headerbereich. Am Beginn der Website sollten auch aufgrund der Größe der Website Sprungmarken (Skiplinks) vorhanden sein, um Elemente der Website überspringen zu können (WCAG 2.4.1 Blöcke umgehen). Beide Suchfelder sind nicht gelabelt (WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen und WCAG 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).
Das Funktionselement links oben mit verschiedenen Live-Angeboten ist nicht anhaltbar, springt automatisch zum nächsten Angebot weiter (WCAG 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar und WCAG 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden). Alle Slider sind nicht anhaltbar und die Elemente im Slider haben einen zu geringen Tastaturfokus. Die Videos auf der Startseite haben keinen Untertitel und auch keine Kurzbeschreibung oder andere Alternative (WCAG 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte und 1.2.2 Untertitel und 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative), sowie gibt es Probleme mit der Tastaturbedienung.
Auf einigen Seiten ist die Überschriftenstruktur inkonsistent, teilweise werden sie nur zum Textstyling verwendet und Ebenen übersprungen (WCAG 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen). In wenigen Fällen gibt es auf der Website Kontrastprobleme und unzureichende Kontrastwerte (WCAG 1.4.3 Kontrast). Einige interaktive Hörübungen sind nicht barrierefrei, da zum Starten der Übung aktiv mit der Maus in das Widget reingeklickt werden muss. Die Website ist aber sonst mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel, weist aber einige Fehler in der Programmierung auf (4.1.1 Syntaxanalyse)

An der Lösung dieser Probleme wird kontinuierlich gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung: 

Die Videos sind auf unserem Server gehostet. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Die Behebung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Beispielsweise sind viele ältere PDF-Dokumente aus dem ÖIF-Archiv nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer/innen nur unzureichend und mit Schwierigkeiten genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit schrittweise umzusetzen oder alternative Lösungen zu finden. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Im Moment ist keine Untertitelung der Live-Videos in Planung
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Österreichischen Integrationsfonds liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Online-Karten- und Kartendienste und deren Inhalte
  • Interne Bereiche und externe Tools

Ein barrierefreier Zugang zu allen Inhalten des Sprachportals kann nicht vollständig gewährleistet werden. Die Anpassung aller bestehenden Inhalte an die Barrierefreiheitsbestimmungen stellt für den Österreichischen Integrationsfonds aus organisatorischer und finanzieller Sicht eine unverhältnismäßig hohe Belastung dar. Wir sind jedoch bemüht, die Zugänglichkeit der Inhalte laufend zu verbessern und alternative Lösungen anzubieten. Zu diesem Zweck steht ein eigener Übungsbereich mit Barrierefreien Übungen am Sprachportal zur Verfügung. Wir arbeiten im Austausch mit Expert/innen daran, die Auswahl an barrierefreien Inhalten auszubauen, vermehrt an die Bedürfnisse der Zielgruppe anzupassen und das Angebot zu erweitern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: 

Diese Erklärung wurde am 21.06.2024 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2024. Überprüft wurden die Startseite in Deutsch, die Kontaktmöglichkeit, sowie weitere 7 repräsentative Unterseiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben: 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an silva.blattner(at)integrationsfonds.at
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
Kontakt:
Österreichischer Integrationsfonds
Silva Blattner MA
Team Digitales Lernen
Landstraße Hauptstraße 26
1030 Wien
E-Mail: silva.blattner(at)integrationsfonds.at

5. Durchsetzungsverfahren: 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren