Wenn Sie die Prüfungen bei einem zertifizierten Kursinstitut ablegen möchten, erkunden Sie sich direkt beim jeweiligen Institut nach den Preisen.
Die Prüfungen des ÖIF können beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen (z.B. nur Schreiben oder nur Sprechen oder nur Werteinhalte) ist nicht zulässig. Sie dürfen allerdings sofort zu einer weiteren Prüfung antreten; es gibt keinen zeitlichen Mindestabstand zwischen den Prüfungsterminen. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Institut möglicherweise für jede Prüfungswiederholung eine Gebühr von Ihnen verlangt. Wenn Sie eine Prüfung direkt beim ÖIF ablegen, ist jedenfalls die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung bietet jeweils ein Modelltest zu jedem ÖIF-Prüfungsformat.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (70 Minuten) und einem mündlichen Teil (20 Minuten, Gruppenprüfung) und misst Kompetenzen zur Bewältigung von Kommunikationssituationen, insbesondere in ganz einfachen Situationen zu konkreten Bedürfnissen (z. B. Sich vorstellen, Essen und Trinken, Einkaufen, Wohnen).
Zu den Modell- und Übungstests A1-Fit für Österreich - Test.
Der DTÖ testet Deutschkenntnisse in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Der gesamte Test besteht aus einem schriftlichen Teil von 100 Minuten und einem mündlichen Teil von ca. 16 Minuten, der entweder als Paar- oder Einzelprüfung absolviert werden kann.
Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen nicht in allen Fertigkeiten (Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen) das Niveau B1 erreichen, um ein B1-Zeugnis zu bekommen. Das bedeutet, dass die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein B1-Zeugnis erhalten, wenn sie im Modul Sprechen sowie in einem der anderen beiden Module (entweder Hören/Lesen oder Schreiben) das B1-Niveau erreicht haben.
Um ein Prüfungszeugnis für das Niveau A2 zu erhalten, muss dieses Niveau ebenfalls zumindest im Modul Sprechen und in einem der beiden anderen Module (Hören/Lesen oder Schreiben) erreicht werden.
Der ÖIF-Test 2011 ist eine Prüfung auf A2-Niveau. Er besteht aus den Modulen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Die schriftliche Prüfung dauert ca. 80 Minuten, die mündliche Prüfung dauert ca. 10 Minuten pro Teilnehmerin oder Teilnehmer.
Der B2-ÖIF-Test besteht aus einem schriftlichen Teil von 2 Stunden und 25 Minuten sowie einer mündlichen Prüfung, die ca. 15 Minuten dauert und mit zwei oder drei Kandidatinnen oder Kandidaten gleichzeitig durchgeführt werden kann. Der schriftliche Teil besteht aus den Modulen Leseverstehen, Sprachbausteine, Hörverstehen und Schriftlicher Ausdruck.
Die Integrationsprüfung A1 umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Der schriftliche Teil dauert 110 Minuten. Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung von max. 4 Personen durchgeführt und dauert pro Gruppe etwa 20 Minuten.
Hier finden Sie die Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen.
Die Integrationsprüfung A2 dient zur Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung und umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Sprachprüfung dauert 120 Minuten und besteht aus den Subtests Lesen, Hören und Schreiben sowie Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die 10 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat in Anspruch nimmt. Es müssen alle Prüfungsteile absolviert werden, um ein Prüfungsergebnis zu erhalten.
Hier finden Sie die Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen.
Die Integrationsprüfung B1 dient zur Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung und umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Prüfung dauert 140 Minuten (exkl. 15-minütiger Pause) und besteht aus den Subtests Hören, Lesen und Schreiben sowie Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die entweder als Einzel- oder als Paarprüfung durchgeführt werden kann und ca. 16 Minuten in Anspruch nimmt.
Hier finden Sie die Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen.
ÖIF-Prüfungen können bei vielen ÖIF-zertifizierten Kursinstituten ablegt werden. Erkundigen Sie sich bitte beim Institut, welches Prüfungsformat angeboten wird.
1. A1-Fit für Österreich
Testet A1-Niveau
Anerkannter Sprachnachweis für A1 (vor allem für „Deutsch vor Zuzug“ gemäß § 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz)
2. Integrationsprüfung A1
Testet A1-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
Dient der Erfüllung der Pflichten aus der Integrationserklärung, die von bestimmten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten unterzeichnet wird.
Anerkannter Sprachnachweis für A1 (vor allem für „Deutsch vor Zuzug“ gemäß § 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz)
3. ÖIF-Test (2011)
Testet A2-Niveau
Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der Integrationsvereinbarung (IV) 2011: Personen, die vor dem 01.10.2017 die Integrationsvereinbarung 2011 unterschrieben haben, können durch einen ÖIF-Test 2011 (A2)-Zeugnis die Erfüllung des Moduls 1 der IV 2011 nachweisen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft).
4. Deutsch-Test für Österreich (DTÖ)
Testet A2-Niveau und B1-Niveau gleichzeitig
Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der Integrationsvereinbarung (IV) 2011: Personen, die vor dem 01.10.2017 die Integrationsvereinbarung 2011 unterschrieben haben, können durch ein DTÖ(A2/B1)-Zeugnis die Erfüllung des Moduls 1 der IV 2011 nachweisen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft).
5. Integrationsprüfung A2
Testet A2-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der geltenden Integrationsvereinbarung (IV): Personen, die die Integrationsvereinbarung nach dem 01.10.2017 unterzeichnet haben, können das Modul 1 der IV durch diese Prüfung erfüllen. Eine reine A2-Sprachprüfung (ohne Werte- und Orientierungswissen) ist für die Erfüllung des Modul 1 der geltenden IV nicht ausreichend. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft).
6. Integrationsprüfung B1
Testet B1-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
Anerkannter Sprachnachweis für Modul 2 der geltenden Integrationsvereinbarung (IV): Personen, die nach dem 01.10.2017 einen Antrag auf den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ stellen wollen, müssen das Modul 2 der IV erfüllt haben.
Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft: Die Integrationsprüfung B1 kann auch für die Antragsstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach 10-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt herangezogen werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft).
7. B2-ÖIF-Test:
Testet B2-Niveau
Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach 6-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt.
8. C1-ÖIF-Test:
Testet C1-Niveau
Anerkannter Sprachnachweis für C1
Anerkannter Sprachnachweis zur Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren
Ggf. Studienzulassung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Universität
9. Barrierefreie Prüfungen
Der ÖIF bietet 9 Prüfungsformate an:
1. A1-Fit für Österreich – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
2. ÖIF-TEST neu A2 – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
3. Deutsch-Test für Österreich (DTÖ) A2/B1 – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
4. B2-ÖIF-Test – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
5. C1-ÖIF-Test – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
6. Integrationsprüfung A1 – Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
7. Integrationsprüfung A2– Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
8. Integrationsprüfung B1– Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
9. Barrierefreie Prüfungen
Seit dem 01.01.2023 werden die ÖIF-Prüfungsergebnisse per E-Mail im PDF-Format an die TeilnehmerInnen und Teilnehmer übermittelt. Eine alternative Übermittlungsmöglichkeit ist nur ein begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bitte geben Sie daher bei der Prüfung Ihre korrekte E-Mail-Adresse an.
Die Prüfungsergebnisse von Sprach- und Integrationsprüfungen werden innerhalb von 15 Werktagen nach dem Prüfungstermin ausschließlich über den ÖIF elektronisch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekannt gegeben. In dringenden Fällen kann die Behörde eine schriftliche Anfrage an den ÖIF schicken (per E-Mail an pruefungen(at)integrationsfonds.at). Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten: Name der Prüfungsteilnehmerin oder -teilnehmer, Prüfungsdatum, Prüfungsort (Institut). Der ÖIF kann dann der Behörde bzw. dem Vertreter direkt das Prüfungsergebnis vor Ausstellung des Zeugnisses schriftlich bekanntgeben.
Die Prüfungsergebnisse und Prüfungszeugnisse des ÖIF sind elektronisch signiert. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Anzeige der Prüfungsergebnisse auf Handys oder Tablets und auch beim Ausdruck zu Einschränkungen bezüglich der Anzeige der elektronischen Signatur kommen kann. Die Vollständigkeit der Anzeige ist abhängig von der für die Anzeige verwendeten App/Software.
Wenn Sie die Beilage bei einer Behörde vorlegen müssen/wollen, dann leiten Sie die E-Mail- Nachricht inklusive der Beilage mit dem Prüfungsergebnis bitte an die Behörde per E-Mail weiter.
Die Echtheit der elektronischen Signatur kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur im ÖIF finden Sie unter https://integrationsfonds.at/signatur
Aufgrund des höheren Prüfungsaufkommens kommt es momentan leider zu einer längeren Wartezeit. Wir bitten Sie um Verständnis.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Integrationskurs im Ausmaß von 300 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit, keine Kurse oder Kurse mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die zertifizierten Kursinstitute bieten zu diesem Zweck verschiedene Module auf unterschiedlichen Sprachniveaus an. Als IV-pflichtige Person sind Sie nur verpflichtet, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Dafür müssen Sie nur ein anerkanntes Prüfungszeugnis vorlegen (Zeugnis zur Integrationsprüfung auf mind. A2-Niveau).
Duplikate von Bundesgutscheinen werden vom ÖIF ausgestellt. Dazu benötigen wir eine polizeiliche Verlustanzeige und eine Bestätigung der Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft), dass der verlorene Gutschein ausgestellt wurde (z.B. in Form einer Kopie des Gutschein-Durchschlags). Senden Sie diese beiden Bestätigungen eingeschrieben per Post an den
Österreichischen Integrationsfonds
Team Integrationsvereinbarung
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien
Für die Ausstellung eines Gutscheinduplikats wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,-- erhoben. Nach Einzahlung der Rechnung wird das Duplikat des Gutscheins per Post an die dem ÖIF bekanntgegebene Adresse verschickt.
Wenn Ihnen für die Erfüllung des Moduls 1 der IV Aufschub gewährt wird, wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert.
WICHTIG: Sie müssen den Antrag auf Aufschub zur Erfüllung der IV stellen, solange der Gutschein noch gültig ist. Wichtig ist auch, dass die Behörde noch vor Ablauf des Gutscheins einen positiven Bescheid erlässt. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Aufschub rechtzeitig beantragen, da die Behörde bis zu sechs Monate Zeit hat, den Bescheid zu erlassen.
Die Behörde - also das Magistrat (Stadt) oder die Bezirkshauptmannschaft (Land) – kann unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände mittels Bescheids einen Aufschub für die Erfüllung der IV gewähren: Persönliche Lebensumstände sind z.B.:
Der Aufschub kann jeweils für höchstens ein Jahr erteilt werden. Dadurch wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert (siehe oben).
Wenn Sie einen zertifizierten Integrationskurs zu mindestens 75% besucht und innerhalb von 18 Monaten nach der Gutschein-Ausstellung erfolgreich auf A2-Niveau mittels ÖIF-Prüfung (Integrationsprüfung A2 oder höher) abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Förderung im Ausmaß von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch EUR 750,--.
Bei Kosten bis EUR 5,-- pro Kurseinheit werden 50 Prozent der Kosten übernommen. Bei Kosten über EUR 5,-- pro Kurseinheit werden pro Kurseinheit EUR 2,50 übernommen, maximal jedoch in der Höhe von EUR 750,-- für 300 Kurseinheiten.
Migrantinnen und Migranten können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins für den Besuch von Integrationskursen (Modul 1) bei einem zertifizierten Kursinstitut erhalten. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein unter bestimmten Umständen an sogenannte Familienangehörige aus. Familienangehörige sind Ehepartnerinnen und -partner oder minderjährige unverheiratete Kinder von Österreicherinnen und Österreichern, Schweizerinnen und Schweizern, EWR-Bürgerinnen und -Bürgern und Drittstaatsangehörigen mit längerem Aufenthaltstitel (z.B. Daueraufenthalt EU, Niederlassungsbewilligung, Asylberechtigter…).
Unmündige Minderjährige: Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zwei Jahre, nachdem der Aufenthaltstitel erteilt wurde, noch unmündig, also unter 14 Jahre alt sind.
Personen, denen aufgrund ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands die Erfüllung nicht zugemutet werden kann: Hier ist ein amtsärztliches Gutachten auf eigene Kosten bei der Behörde vorzulegen.
Personen, die schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten soll. Diese Erklärung enthält den unwiderruflichen Verzicht auf die Stellung eines weiteren Verlängerungsantrags nach dem ersten Verlängerungsantrag.
Für Modul 1 (befristete Aufenthaltstitel) sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich. Für Migrantinnen und Migranten, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle, geförderte Integrationskurse. Der Besuch von Integrationskursen ist allerdings nicht verpflichtend.
Für Modul 2 (Daueraufenthalt EU oder österreichische Staatsbürgerschaft) sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie vertiefte Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich.
Drittstaatsangehörige, die nach dem 01.10.2017 einen der folgenden Aufenthaltstitel erhalten haben, müssen Modul 1 der IV binnen zwei Jahren ab Erhalt des Aufenthaltstitels erfüllen:
- Rot-Weiß-Rot-Karte (mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte ist das Modul 1 bereits ex lege erfüllt)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Sämtliche Erfüllungsmöglichkeiten des Moduls 1 der IV finden sich in § 9 Abs. 4 Integrationsgesetz.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen befasst sich mit der Beurteilung von Lernfortschritten in einer Fremdsprache. Er erklärt dabei, was gelernt werden soll, um sich in einer Sprache erfolgreich verständigen zu können.
Es gibt 3 Kompetenzlevels, die in 6 verschiedene Niveaustufen unterteilt werden.
A: Elementare Sprachverwendung
A1: Anfänger
A2: Grundlegende Kenntnisse
B: Selbstständige Sprachverwendung
B1: Fortgeschrittene Sprachverwendung
B2: Selbstständige Sprachverwendung
C: Kompetente Sprachverwendung
C1: Fachkundige Sprachkenntnisse
C2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse
Auf dem A1-Niveau können die Lernenden vertraute, alltägliche Redewendungen und sehr einfache Sätze verstehen und anwenden. Sie haben gelernt sich und andere vorzustellen und anderen Leuten einfache Fragen ihrer Person betreffend zu stellen und auch auf Fragen zu antworten.
Auf dem A2-Niveau können die Lernenden Sätze und häufig verwendete Ausdrücke verstehen, die ihnen jedoch vertraut sind und mit ihrem unmittelbaren Lebensumfeld zusammenhängen. Das heißt, dass sich die Lernenden über vertraute Themen (Familie, Einkaufen, Arbeit) in einfachen, alltäglichen Situationen verständigen und mit elementaren Mitteln die eigene Person und ihre unmittelbare Umgebung beschreiben können.
Auf dem B1-Niveau können die Lernenden bereits die Hauptpunkte aus vertrauten Lebensbereichen verstehen (z.B.: Schule, Berufswelt, Familie, Freizeit etc.). Die Lernenden können auf diesem Sprachniveau alltägliche Reisesituationen gut bewältigen. Sie können nun zusammenhängend über vertraute und persönliche Interessensgebiete sprechen, diese beschreiben und auch ihre Meinungen kurz begründen und erklären.
Auf dem B2-Niveau können die Lernenden bereits die Hauptinhalte komplexer Texte zu abstrakten Themen verstehen. Auch im eigenen Fachgebiet können sich die Lernenden zurechtfinden, darüber hinaus ihre eigenen Standpunkte erläutern und auch die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Sie können sich spontan und fließend verständigen, so dass auch ein Gespräch mit Muttersprachlern mühelos funktioniert.
Auf dem C1-Niveau können sich die Lernenden bereits über komplexe Sachverhalteklar, strukturiert und ausführlich äußern. Einzelne Punkte können sie angemessen miteinander verknüpfen. Sie können anspruchsvolle, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Auch in spontanen Sprechsituationen können sie sich fließend ausdrücken. Sprache können sie flexibel und wirksam gebrauchen, egal in welchen Kontexten.
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